Gartenfreunde Süd e.V.

Container für die Allgemeinheit

 

Liebe Gartenfreunde,

 

für die Entsorgung jahreszeitlicher Grünschnitt- und Laubabfälle werden wir am

 

            01.11.2025 in der Zeit von 9.00 - 13.00 Uhr

 

einen Container auf dem Parkplatz des KGV bereitstellen.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur Grünschnitt und Laub in den Container geworfen werden darf.

Das Entleeren von Kompostern, entsorgen von Wurzeln, starker Äste, Baumstämme u.d.gl. ist nicht erlaubt. Gleiches gilt auch für Sperrmüll, Steine und sonstige Dinge.

Das Aufstellen dieses Containers ist eine freiwillige Dienstleistung des Vereins. Unsachgemäße Entsorgungen, vor allem auch außerhalb der angegebenen Zeit führen dazu, dass wir diese Dienstleistung in den Folgejahren nicht weiter bereitstellen werden. Daher bitten wir alle, sich an die Vorgaben zu halten.

 

Euer Vorstand

Herbstfest

Information zur Sach- und Gruppenunfallversicherung

Sach- und
Gruppenunfallversicherung
für das Versicherungsjahr 2026


Liebe Vereinsmitglieder,


die Versicherungsprämie für 2026 wird fällig.


Diese ist bis zum 27.10.2025 auf das Konto des Vereins KGV
„Gartenfreunde Süd“ e.V. zu überweisen.
Achten Sie hierbei auf die ausgewiesenen Varianten, A; B; C; und D.
Überweisen Sie die von Ihnen ausgewählte Variante auf das Konto
vom Verein und geben Sie ihre Gartennummer als Verwendungszweck
mit an!
Sollten Sie die Versicherung das erste Mal nutzen bzw. eine Änderung
der Variante zum Vorjahr vornehmen, ist es zwingend erforderlich,
eine Beitrittserklärung auszufüllen. Diese Erklärung erhalten Sie zur
Sprechstunde oder über Frau Rudorf (GA 227).
Die Ausgefüllte Beitrittserklärung werfen Sie Bitte in den Briefkasten
am Vereinshaus.


Die Konto-Nr. des Vereins ist jeden bekannt, diese steht auf den
Jahresrechnungen und kann aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich
ausgestellt werden.


Vereinsmitglieder die diese Konto-Nr. nicht haben, können diese beim
Vorstand einholen.


Vereinsmitglieder die bis zum 27.10.2025 keine Einzahlungen getätigt haben, sind für das Jahr 2026 nicht
versichert.


Leipzig, 13.09.2025

Euer Vorstand

Cannabisanbau im Kleingarten - CanG

Privater Anbau von Cannabispflanzen im Kleingarten

Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Diese Grundsatzentscheidung ist im Eckpunktepapier vom 12. April 2023 für ein 2-Säulen-Modell zur kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene festgehalten.

Liebe Mitglieder,

unser Kleingartenverein ist keine Anbauvereinigung.

Der Anbau ist lediglich im eigenem, direkten Wohnumfeld (Wohnung, Keller, Balkon), und in Anbauvereinigungen erlaubt. Er unterliegt strengen Anbauregeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Nach Inkrafttreten des CanG möchten wir darauf hinweisen, dass der private Anbau von bis zu 3 Pflanzen p.P. in Kleingartenanlagen grundsätzlich NICHT erlaubt ist.

Wir bitte um Berücksichtigung und Verständnis.

Bei Fragen oder Problemen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung.

Euer Vorstand



  1. Container bei Arbeitseinsätzen
  2. Weiteres Aktuelles

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